Ist Cashback steuerpflichtig? Die Einordnung in Deutschland

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Kurze Antwort

Cashback aus eigenen Einkäufen ist in Deutschland grundsätzlich nicht steuerbar, weil es den Kaufpreis mindert und keine Einnahme darstellt. Anders liegt es bei Werbeprämien aus der Freundschaftswerbung. Sie fallen unter Paragraf 22 Nummer 3 EStG, mit einer Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

Inhalt dieser Seite7 Abschnitte

Ist Cashback aus eigenen Einkäufen steuerpflichtig?

Nach der allgemeinen Einordnung nicht. Cashback aus eigenen Einkäufen gilt als nachträgliche Minderung des Kaufpreises.

Du zahlst 100 Euro und bekommst 5 Euro zurück, wirtschaftlich hast du die Ware also für 95 Euro gekauft. Ein Rabatt ist keine Einnahme, sondern eine geringere Ausgabe. Deshalb entsteht bei privaten Käufen kein steuerpflichtiger Vorgang.

Diese Einordnung deckt den Normalfall ab, also das klassische Portal-Cashback bei Shoop, TopCashback, iGraal oder mycashbacks. Ebenso das Kassenbon-Cashback bei marktguru, scondoo oder reebate, denn auch dort geht es um einen Nachlass auf einen selbst gekauften Artikel.

Für Karten-Cashback gilt derselbe Gedanke, solange es an eigene Umsätze gekoppelt ist. Die Amazon Visa schreibt 1 Prozent auf Amazon-Umsätze gut, die ADAC Visa mit Paket Sparen 2 Prozent auf bis zu 150 Euro Tankumsatz im Monat. Beides mindert den Preis der jeweiligen Leistung.

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Wie werden Werbeprämien behandelt?

Anders als Cashback auf eigene Einkäufe. Wer für das Werben anderer bezahlt wird, erbringt eine Leistung.

Für solche Leistungen sieht das Einkommensteuergesetz die sonstigen Einkünfte vor. Einschlägig ist Paragraf 22 Nummer 3 EStG. Darunter fallen Prämien, die du nicht für einen eigenen Kauf bekommst, sondern für die Vermittlung eines neuen Mitglieds.

Alle großen Portale zahlen solche Prämien. Shoop gibt 10 Euro an den Werber, sobald der Geworbene 20 Euro Cashback im Status verfügbar erreicht hat. TopCashback nennt auf der Startseite 30 Euro extra für die Freundschaftswerbung. iGraal zahlt einen Einladungsbonus plus 10 Prozent Freundschaftsbonus auf das Cashback des Geworbenen. Aklamio gibt 10 Prozent des Prämienbetrags aus den Aktivitäten selbst geworbener Mitglieder weiter.

Damit ist die Trennlinie klar. Geld für den eigenen Einkauf mindert den Preis. Geld für das Anwerben anderer ist ein Entgelt für deine Vermittlungsleistung.

Art der GutschriftEinordnungBeispiele
Cashback auf eigene EinkäufeMinderung des Kaufpreises, keine EinnahmeShoop, TopCashback, iGraal, marktguru
Startguthaben ohne Gegenleistungwie ein Rabatt auf den ersten Kauf, sofern es an einen Kauf gekoppelt istShoop mit 10 Euro bei einem Kauf ab 10 Euro brutto binnen 7 Tagen
Prämie für geworbene Mitgliedersonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 EStGTopCashback mit 30 Euro, Shoop mit 10 Euro
Laufende Beteiligung am Cashback Geworbenersonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 EStGiGraal mit 10 Prozent, Aklamio mit 10 Prozent

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Was bedeutet die Freigrenze von 256 Euro?

Sie ist eine Grenze, kein Freibetrag. Dieser Unterschied entscheidet über den gesamten Betrag.

Für die sonstigen Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Kalenderjahr. Bleiben deine Einkünfte aus solchen Leistungen unter 256 Euro, sind sie einkommensteuerfrei. Erreichen sie 256 Euro oder mehr, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig und nicht nur der Teil über der Grenze.

Maßgeblich sind dabei die Einkünfte, also die Einnahmen abzüglich der damit zusammenhängenden Aufwendungen. Die Grenze gilt außerdem für alle Einkünfte dieser Art zusammen, nicht je Portal. Wer bei drei Portalen wirbt, addiert die Beträge.

Wo die Freigrenze verläuft

240 Euro
0 EuroFreigrenze 256 Euro270 Euro

Acht geworbene Freunde bei TopCashback mit je 30 Euro ergeben 240 Euro und bleiben steuerfrei. Der neunte hebt die Summe auf 270 Euro, und damit ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

Wie sieht das in Zahlen aus?

Vier Fälle zeigen die Wirkung. Die Beträge stammen aus den ausgewiesenen Prämien der Portale.

Fall eins. Du kaufst selbst ein und sammelst im Jahr 180 Euro Cashback bei Shoop und TopCashback. Werbeprämien hast du keine. Es entsteht kein steuerpflichtiger Vorgang, denn Cashback auf eigene Einkäufe mindert den Kaufpreis.

Fall zwei. Du wirbst acht Freunde bei TopCashback mit je 30 Euro Prämie, zusammen 240 Euro. Zusätzlich sammelst du 180 Euro eigenes Cashback. Die 180 Euro bleiben außen vor. Die 240 Euro liegen unter der Freigrenze von 256 Euro und bleiben steuerfrei.

Fall drei. Du wirbst neun Freunde bei TopCashback, zusammen 270 Euro. Damit ist die Freigrenze überschritten und der gesamte Betrag von 270 Euro ist steuerpflichtig. Liegt dein Steuersatz auf zusätzliches Einkommen über rund elf Prozent, kostet dich der neunte geworbene Freund damit mehr, als er einbringt.

Fall vier. Du bekommst 150 Euro Werbeprämie bei TopCashback und 120 Euro bei iGraal. Die Grenze gilt für alle Portale zusammen, mit 270 Euro ist sie überschritten, und der gesamte Betrag ist steuerpflichtig.

FallCashback eigene KäufeWerbeprämienSteuerlich relevant
1180 Euro0 Euronichts, Kaufpreisminderung
2180 Euro240 Euronichts, unter der Freigrenze von 256 Euro
3180 Euro270 Euro270 Euro vollständig, Freigrenze überschritten
4180 Euro150 Euro TopCashback plus 120 Euro iGraal270 Euro vollständig, die Grenze gilt für alle Portale zusammen

Was gilt bei betrieblichen Einkäufen?

Dort gelten andere Regeln, und der Fall gehört in Beratung.

Kaufst du für einen Betrieb ein und erhältst darauf Cashback, mindert die Gutschrift die Anschaffungskosten oder die Betriebsausgabe. Die Behandlung hängt davon ab, wem die Gutschrift zufließt, dem Betrieb oder dir privat. Genau an dieser Stelle wird es im Einzelfall kompliziert.

Praktisch relevant ist das bei Portalen mit Geschäftskundenbezug. mycashbacks betreibt unter anderem das Cashback-Portal innerhalb des Commerzbank-Programms Company und More mit über 10.000 angeschlossenen Unternehmen. Wer solche Angebote nutzt, sollte die Zuordnung vorab klären.

Kläre in diesem Fall zwei Fragen mit deiner Steuerberatung. Erstens, auf wessen Konto das Cashback fließt. Zweitens, ob der zugrunde liegende Kauf betrieblich oder privat veranlasst war.

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Welche Unterlagen solltest du aufbewahren?

Nur wer Werbeprämien erhält, braucht überhaupt Unterlagen. Für Cashback auf eigene Einkäufe entsteht kein Nachweisbedarf.

Wenn du wirbst, führe eine einfache Liste über das Kalenderjahr. Sie kostet dich wenige Minuten und macht die Grenze von 256 Euro jederzeit prüfbar.

  • Datum und Höhe jeder Werbeprämie, getrennt nach Portal
  • Kontoauszüge der Auszahlungen mit dem Absender des Portals
  • Screenshots der Prämienbedingungen, denn Aktionen ändern sich
  • die laufende Jahressumme aller Werbeprämien über alle Portale hinweg

Häufige Fragen

  • Ist Cashback steuerfrei?

    Cashback auf eigene Einkäufe ist nicht steuerbar, weil es den Kaufpreis mindert. Werbeprämien für geworbene Mitglieder fallen dagegen unter Paragraf 22 Nummer 3 EStG. Eine Steuerberatung ersetzt dieser Text nicht.

  • Muss ich Cashback in der Steuererklärung angeben?

    Cashback auf eigene Einkäufe nicht, weil es den Kaufpreis mindert. Werbeprämien musst du prüfen. Erreichen die Einkünfte aus solchen Leistungen 256 Euro im Kalenderjahr, sind sie in voller Höhe steuerpflichtig.

  • Wie funktioniert die Freigrenze von 256 Euro?

    Sie ist eine Grenze und kein Freibetrag. Unter 256 Euro im Kalenderjahr bleiben die Einkünfte steuerfrei. Ab 256 Euro ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil über der Grenze.

  • Gilt die Freigrenze je Portal oder insgesamt?

    Insgesamt. Alle Einkünfte dieser Art werden im Kalenderjahr zusammengerechnet. Wer bei TopCashback 150 Euro und bei iGraal 120 Euro Werbeprämie erhält, liegt mit 270 Euro über der Grenze.

  • Ist Startguthaben steuerpflichtig?

    Startguthaben ist an einen eigenen Kauf gekoppelt und wirkt damit wie ein Rabatt. Shoop knüpft die 10 Euro an einen Kauf über mindestens 10 Euro brutto binnen 7 Tagen. Kläre Zweifelsfälle mit deiner Steuerberatung.