Glossar

Nachbuchung

Definition

Eine Nachbuchung ist die nachträgliche Anerkennung eines Kaufs, der zwar stattgefunden hat, aber im Tracking nicht angekommen ist, und sie muss von dir selbst beantragt werden.

Stand

Der Weg einer Nachbuchungsanfrage

  1. 1

    Fehlende Buchung bemerken

    Das Portal bemerkt sie nicht von allein. Für das System hat der Kauf nie stattgefunden, also liegt der erste Schritt bei dir.

  2. 2

    Anfrage einreichen

    48 Stunden bis 4 Monate

    Früher nimmt das Portal die Meldung nicht an, später lehnen die Netzwerke die Prüfung ab.

  3. 3

    Belege beilegen

    4 Angaben

    Datum mit Uhrzeit, Bestellnummer, Bestellwert und Shopname, dazu die Bestellbestätigung als Nachweis.

  4. 4

    Prüfung abwarten

    4 bis 12 Wochen

    Das Portal fragt beim Netzwerk, das Netzwerk beim Händler. Eine zweite Anfrage verlängert den Vorgang eher, als dass sie hilft.

Was Nachbuchung in der Praxis bedeutet

Das Portal bemerkt eine fehlende Buchung nicht von allein. Für das System hat der Kauf nie stattgefunden, weil das Netzwerk keine Meldung erhalten hat. Deshalb liegt der erste Schritt bei dir. Alle deutschen Portale bieten dafür ein Formular im Kundenkonto an, oft unter Bezeichnungen wie fehlende Buchung melden oder Cashback nachtragen.

Es gibt ein Zeitfenster. Frühestens 48 Stunden nach der Bestellung nimmt ein Portal die Anfrage an, weil Buchungen mit Verzögerung eintreffen und eine zu frühe Meldung nur unnötige Arbeit erzeugt. Die genaue Wartezeit legt jedes Portal selbst fest. Spätestens vier Monate nach der Bestellung ist Schluss, danach lehnen die Netzwerke die Prüfung ab. Wer sein Konto nur einmal im Jahr ansieht, verpasst diese Frist zuverlässig.

Für die Anfrage brauchst du vier Angaben und einen Beleg: Datum und Uhrzeit der Bestellung, die Bestellnummer des Shops, den Bestellwert und den Shopnamen, dazu die Bestellbestätigung per E-Mail oder die Rechnung. Hilfreich ist zusätzlich ein Bildschirmfoto der Klickout-Bestätigung aus dem Portal. Es dokumentiert den gesetzten Klick.

Die Bearbeitung dauert. Das Portal reicht die Anfrage an das Netzwerk weiter, das Netzwerk fragt beim Händler nach, der Händler prüft in seinem System. Vier bis zwölf Wochen sind normal, bei Reisen und Verträgen auch länger. In dieser Zeit passiert nichts Sichtbares. Das verleitet zu einer zweiten Anfrage, die den Vorgang eher verlängert, als dass sie hilft.

Die Erfolgsquote hängt an der Beweislage. Fehlt der Klickout ganz, weil ein Werbeblocker ihn verhindert hat, kann der Händler nichts finden und die Anfrage scheitert. Wurde der Kauf dagegen erfasst und nur falsch zugeordnet, stehen die Chancen gut. Deshalb ist die beste Vorbereitung auf eine Nachbuchung ein sauberer Klickweg, der sie überflüssig macht.

Die Anfrage selbst kann kurz sein, ein nüchterner Dreizeiler reicht. Nenne Shop, Bestelldatum mit Uhrzeit, Bestellnummer und Bestellwert, schreibe dazu, dass der Klickout über das Portal erfolgt ist und in der Klickhistorie steht, und hänge die Bestellbestätigung an. Verzichte auf Vorwürfe und auf Fristsetzungen, denn das Portal entscheidet nicht selbst, sondern gibt die Anfrage weiter. Eine sachliche Meldung mit vollständigen Belegen wird schneller bearbeitet als eine lange Beschwerde ohne Bestellnummer.

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