Glossar

Browser-Erweiterung

Definition

Eine Cashback-Browser-Erweiterung ist ein Zusatzprogramm im Browser, das beim Besuch eines Partnershops meldet, dass es dort Cashback gibt, und den Klickout mit einem Klick auslöst.

Stand

Wie die Erweiterung den Klickout auslöst

  1. 1

    Du rufst einen Shop auf

    Der häufigste Grund für entgangenes Cashback ist schlicht, dass niemand ans Portal gedacht hat. Technische Fehler sind seltener.

  2. 2

    Erweiterung prüft

    Sie vergleicht die aufgerufene Adresse mit einer Liste von Partnershops. Dafür braucht sie Leserechte für die von dir besuchten Seiten.

  3. 3

    Hinweis erscheint

    Manche Erweiterungen melden sich auch bei niedrigen Sätzen. Vor teuren Käufen prüfst du den Satz weiterhin besser selbst.

  4. 4

    Klick setzt den Klickout

    Danach läuft alles wie bei einem Aufruf über die Portalseite. Halte höchstens eine Erweiterung aktiv, sonst konkurrieren sie um dieselbe Zuordnung.

Was Browser-Erweiterung in der Praxis bedeutet

Der Nutzen liegt in der Erinnerung. Der häufigste Grund für entgangenes Cashback ist schlicht, dass vor dem Kauf niemand ans Portal gedacht hat. Ein technischer Fehler steckt seltener dahinter. Die Erweiterung setzt beim Vergessen an und meldet sich beim Aufruf eines Partnershops von selbst.

Die meisten großen Portale bieten eine an, unter Namen wie Cashback-Assistent, Shopping-Helfer oder Reminder. Technisch prüfen sie die aufgerufene Adresse gegen eine Liste von Partnershops und blenden bei einem Treffer einen Hinweis ein. Ein Klick darauf setzt den regulären Klickout, danach läuft alles wie bei einem Aufruf über die Portalseite. Wir erfassen 40 Portale. Eine eigene Erweiterung ist für 7 davon belegt, darunter Shoop, TopCashback, iGraal und Rakuten. Für die übrigen 33 fehlt ein Beleg. Die Zahl gilt für unsere Liste und nicht für den gesamten deutschen Markt, der deutlich mehr Anbieter kennt.

Der Preis dafür ist Sichtbarkeit. Eine solche Erweiterung braucht Leserechte für die von dir besuchten Seiten, sonst kann sie keine Shops erkennen. Was sie tatsächlich überträgt, steht in der Datenschutzerklärung des Anbieters und in der Berechtigungsübersicht des Browsers. Prüfe beides vor der Installation, gerade bei Erweiterungen mit sehr weit gefassten Rechten.

Es gibt Nebenwirkungen. Manche Erweiterungen setzen den Klickout automatisch, ohne dass du zustimmst, und überschreiben dabei eine bereits gesetzte Zuordnung, etwa die eines anderen Portals mit höherem Satz. Andere melden sich auch dann, wenn der Satz gerade niedrig ist. Verlass dich deshalb nicht blind auf den Hinweis, sondern prüfe den Satz vor teuren Käufen weiterhin selbst.

Sinnvoll ist die Kombination aus beidem. Die Erweiterung übernimmt die alltäglichen kleinen Bestellungen, bei denen sich ein Vergleich nicht lohnt, und vor großen Käufen öffnest du weiterhin bewusst das Portal mit dem besten Satz. Eine Erweiterung genügt. Wer mehrere aktiv hat, lässt sie um dieselbe Zuordnung konkurrieren.

Wer die Erweiterung nicht möchte, hat zwei Alternativen. Ein Lesezeichen des Portals direkt in der Lesezeichenleiste macht den Weg über das Portal so schnell wie den direkten Aufruf des Shops. Auf dem Handy bietet die App des Portals dieselbe Erinnerungsfunktion, liest aber nur innerhalb der App. Beide Wege kosten einen zusätzlichen Klick und geben dafür keine Leserechte auf alle besuchten Seiten her. Für datenschutzbewusste Nutzer ist das der bessere Tausch.