Glossar

Cashback-Portal

Definition

Ein Cashback-Portal ist eine Website, die dich gegen Provision zu Onlineshops weiterleitet und einen Teil dieser Provision als Guthaben an dich auszahlt.

Stand

Wie aus deinem Klick ein Guthaben wird

  1. 1

    Portal listet den Shop

    Das Portal hat Verträge mit Netzwerken und Händlern und stellt für jeden Shop einen eigenen Weiterleitungslink bereit.

  2. 2

    Du nutzt diesen Link

    Wer über den Portallink in den Shop geht, wird für eine bestimmte Zeit dem Portal zugerechnet.

  3. 3

    Netzwerk meldet den Umsatz

    Kaufst du, meldet das Affiliate-Netzwerk den Umsatz an das Portal zurück.

  4. 4

    Portal schreibt anteilig gut

    Das Portal behält die Differenz zwischen erhaltener und weitergegebener Provision. Der Rest wird dein Guthaben.

Was Cashback-Portal in der Praxis bedeutet

Ein Portal ist technisch ein Publisher im Affiliate-Marketing und wirtschaftlich ein Vermittler. Es unterhält Verträge mit Affiliate-Netzwerken und einzelnen Händlern, listet deren Angebote und stellt für jeden Shop einen eigenen Weiterleitungslink bereit. Wer ihn nutzt, wird dem Portal zugerechnet. Wie lange das gilt, hängt vom Händler ab. Kauft er in dieser Frist, meldet das Netzwerk den Umsatz und das Portal schreibt anteilig gut.

Der deutsche Markt ist überschaubar. Zu den bekannten Anbietern zählen Shoop, TopCashback, iGraal, mycashbacks, Questler, Qassa, CashbackDeals und Andasa. Sie unterscheiden sich in vier Punkten: der Höhe der weitergegebenen Provision, der Anzahl der Partnershops, der Mindestsumme für eine Auszahlung und der Geschwindigkeit, mit der Buchungen bestätigt werden. TopCashback wirbt mit einer Highest Cashback Guarantee, iGraal nennt eine Weitergabe von bis zu 90 Prozent der Provision.

Die Anmeldung ist bei allen genannten Portalen kostenlos. Es gibt keine Mitgliedsbeiträge und keine Abos. Wer dir Cashback gegen Vorkasse oder gegen eine monatliche Gebühr verkaufen will, arbeitet nicht nach diesem Modell. Das Portal verdient allein an der Differenz zwischen erhaltener und weitergegebener Provision, das ist seine Marge. Den weitergegebenen Anteil nennen wir Weitergabequote.

Ein Portal ist kein Shop und kein Vertragspartner deines Kaufs. Es kann dir bei einer Reklamation nicht helfen, keine Retoure abwickeln und keine Rechnung stellen. Umgekehrt hat der Shop mit deinem Cashback-Guthaben nichts zu tun. Deshalb landen Reklamationen zu fehlendem Cashback immer beim Portal, und dort gehören sie auch hin.

Für die Auswahl zählen zwei harte Kriterien und eines, das oft übersehen wird. Erstens der Satz für die Shops, bei denen du tatsächlich kaufst. Zweitens die Auszahlungsschwelle. Ein hoher Satz nützt nichts, wenn das Portal erst ab 25 Euro Guthaben überhaupt auszahlt. Drittens der Guthabenverfall bei Inaktivität. Wer nur zweimal im Jahr bestellt, prüft diesen Punkt besser vor der Anmeldung.

Ein seriöses Portal erkennst du an vier sichtbaren Merkmalen. Es hat ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift, es nennt je Shop die Ausschlüsse und Bedingungen im Klartext, es weist offen aus, dass es selbst an der Vermittlung verdient, und es kostet keinen Cent im Voraus. Fehlt eines dieser Merkmale, sei vorsichtig. Besonders auffällig sind Angebote, die eine Gebühr für den Zugang verlangen oder mit garantierten Erträgen werben. Beides passt nicht zu einem Modell, das ausschließlich von durchgereichten Werbeprovisionen lebt.

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