Glossar

Hersteller-Cashback

Definition

Hersteller-Cashback ist eine befristete Aktion einer Marke, bei der du nach dem Kauf einen Antrag stellst und einen Teil des Kaufpreises direkt vom Hersteller erstattet bekommst.

Stand

Der Ablauf einer Herstelleraktion

  1. 1

    Im Aktionszeitraum kaufen

    Der Zeitraum ist tagesgenau, oft sind nur bestimmte Händler oder Artikelnummern zugelassen. Das falsche Modell derselben Serie geht leer aus.

  2. 2

    Auf der Aktionsseite melden

    Die Marke richtet eine eigene Seite ein. Der Antrag muss häufig innerhalb weniger Wochen nach dem Kauf gestellt werden.

  3. 3

    Beleg und Seriennummer

    Hebe Verpackung und Originalbeleg bis zur Auszahlung auf, viele Aktionen verlangen sie im Nachgang noch einmal.

  4. 4

    Hersteller zahlt aus

    bis zu 120 €

    So viel zahlt die GigaZuhause-Aktion von Vodafone über den Dienstleister Tellja, dort allerdings erst nach sechs Vertragsmonaten.

Was Hersteller-Cashback in der Praxis bedeutet

Anders als beim Portal-Cashback ist kein Vermittler beteiligt. Die Marke selbst zahlt, um einen Absatzschub zu erzeugen, eine Produkteinführung zu begleiten oder Lagerbestände zu räumen. Deshalb sind die Beträge deutlich höher als bei Portalen, oft im zweistelligen bis dreistelligen Bereich, dafür aber an enge Bedingungen geknüpft.

Der Ablauf ist immer ähnlich. Du kaufst das Aktionsprodukt innerhalb des Aktionszeitraums bei einem teilnehmenden Händler, registrierst dich auf einer eigens eingerichteten Aktionsseite und lädst Kaufbeleg, Seriennummer und Bankverbindung hoch. Nach der Prüfung überweist der Hersteller oder ein beauftragter Dienstleister den Betrag.

Ein Beispiel aus dem deutschen Markt ist die GigaZuhause-Aktion von Vodafone mit bis zu 120 Euro, die über den Dienstleister Tellja abgewickelt wird und deren Prämie erst nach sechs Vertragsmonaten fließt. Diese Wartezeit ist typisch für Aktionen im Vertragsbereich, weil der Anbieter sich gegen kurzfristige Kündigungen absichert.

Der Aktionszeitraum ist tagesgenau, der Antrag muss oft innerhalb weniger Wochen nach dem Kauf gestellt werden, und häufig sind nur bestimmte Händler oder bestimmte Artikelnummern zugelassen. Wer das falsche Modell derselben Serie kauft, geht leer aus. Hebe deshalb Verpackung und Beleg bis zur Auszahlung auf.

Hersteller-Cashback und Portal-Cashback schließen sich nicht aus. Kaufst du das Aktionsprodukt über einen Klickout in einem Partnershop, bekommst du beides, sofern die Bedingungen nichts anderes sagen. Bei teuren Geräten summiert sich das schnell auf einen dreistelligen Betrag. Prüfe deshalb vor dem Kauf beide Wege.

Notiere dir zwei Termine im Kalender, einen für den Antrag, meist wenige Wochen nach dem Kauf, und einen für die erwartete Auszahlung. Ein verspäteter Antrag wird ohne Diskussion abgelehnt. Heb auch den Originalbeleg auf, denn viele Aktionen verlangen ihn im Nachgang noch einmal. Ein Bildschirmfoto der Antragsbestätigung mit Vorgangsnummer erspart dir später die Suche, falls der Betrag nicht wie angekündigt eintrifft.

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